Ausgabe 06/2012: »Vertragsrecht ++ Werbewirkungsstudie ++ Personalauswahl auf Führungsebene«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
darf ein befristeter Arbeitsvertrag beliebig oft verlängert werden? Ganz klar: nein. Eine Ausnahme ist allerdings möglich, wenn ein vom Gesetz anerkannter Grund für die Befristung vorliegt. Zum Beispiel die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers. Dies war auch bei einer Arbeitnehmerin der Fall, die im Januar ihren Arbeitgeber verklagte. Dieser beschäftigte sie seit 11 Jahren mit insgesamt 13 befristeten Verträgen. Als ihr letzter Vertrag nicht verlängert wurde, fühlte sie ich zu Unrecht benachteiligt und zog vor Gericht. Wie der Richter urteilte, lesen Sie in der Rubrik Arbeitsrecht.
Doch nicht nur Arbeitsverträge bergen ein hohes Streitpotential. Wer häufig mit Verträgen zu tun hat, weiß, wie oft es zu Vertragsstörungen kommt. Daher ist es wichtig, bereits bei der Vertragsgestaltung auf der rechtssicheren Seite zu sein. Worauf Sie bei verschiedenen Verträgen zwingend achten sollten, erfahren Sie im Praxis-Seminar:
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