Ausgabe 22/2018: »Die größte aller Vollmachten«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
jeder von uns hat schon mal einer anderen Person eine Vollmacht erteilt – zum Beispiel zum Abholen des Pakets von der Post. Bei kleinen Gefälligkeiten unter Familie oder Freunden tun wir das guten Gewissens. Doch wie sieht es im Geschäftsleben aus?
Die Prokura ist die mächtigste handelsrechtliche Vollmacht. Wer sie innehat, kann wichtige gerichtliche und außergerichtliche Geschäfte tätigen, Führungsaufgaben übernehmen und Weisungen erteilen. Damit fallem dem Prokuristen oder der Prokuristin nicht nur viele Rechte, sondern auch zahlreiche Pflichten zu.
Ob Sie eine Prokura erteilen oder selbst erhalten: Im eintägigen Praxis-Seminar geben unsere Expertinnen und Experten Ihnen das nötige Rechtswissen für Ihre Arbeit mit!
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