21.05.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Steria Mummert Consulting AG.
Die sich abzeichnende EU-Datenschutzreform wird Unternehmen nicht nur durch den Schutz von Verbraucherdaten betreffen. Auch personenbezogene Mitarbeiter- und Bewerberdaten unterliegen rechtlichen Bestimmungen, wie dem „Recht auf Vergessen“. Anlässlich des 15. Datenschutzkongresses in Berlin zeigt Steria Mummert Consulting in fünf Schritten, wie Unternehmen Datenschutz im Personalwesen einhalten können.
Personenbezogene Daten dürfen nur zu dem Zweck verarbeitet werden, zu dem sie erhoben wurden, und sind vor Missbrauch zu schützen. Werden sie nicht mehr benötigt, sind sie entsprechend der vorgegebenen Fristen zu löschen. Dazu müssen Daten unkenntlich gemacht werden und dürfen nach ihrer Löschung nicht mehr existieren. Diese Richtlinie ist zwar bereits in den bisherigen europäischen Datenschutzregeln aus dem Jahr 1995 verankert, in der Praxis wird aber oftmals davon abgewichen. Das liegt hauptsächlich daran, dass im Laufe der letzten Jahre aufgrund von technischen Entwicklungen Schlupflöcher gefunden wurden. Ziel der EU-Datenschutzreform, die bereits im Januar 2012 angestoßen wurde, ist es, die bestehenden Datenschutzregeln wirklich umzusetzen.
Viele Unternehmen nutzen Personalmanagementsysteme, mit deren Hilfe sowohl Hierarchiestrukturen eines Unternehmens, die darin enthaltenen organisatorischen Abhängigkeiten abgebildet als auch Mitarbeiter verwaltet, gefördert und abgerechent werden. Steria Mummert Consulting sieht vor dem Hintergrund der EU-Datenschutzreform fünf Schritte für die Erstellung eines dedizierten Datenlöschkonzeptes vor:
„Die Initiierung einer solchen Maßnahme sowie die Etablierung dieses Vorgehens wird das Risiko einer Datenüberalterung minimieren und vor Allem die Rechtssicherheit von Unternehmen wesentlich erhöhen“, erklärt Andreas Hinz, Experte SAP HCM von Steria Mummert Consulting.
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