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Verhandlungsergebnis der Tarifverhandlungen für das Baugewerbe

08.05.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Das in freien Verhandlungen am 5. April 2013 erzielte Verhandlungsergebnis der Tarifrunde 2013 für das deutsche Baugewerbe hat die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedsverbände des ZDB gefunden.

Auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben innerhalb der heute ablaufenden Erklärungsfrist dem Verhandlungsergebnis zugestimmt.

Damit steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe nach einem Nullmonat ab 1. Mai 2013 um 3,2 % im Westen und um 4,0 % im Osten. Die für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhne bleiben zunächst bis zum 31. Dezember 2013 unverändert und werden ab 1. Januar 2014 angehoben (ML 1 Ost: 10,50 €, ML 1 West: 11,10 €, ML 2 West: 13,95 €). Innerhalb einer vierjährigen Laufzeit des neuen Mindestlohntarifvertrages (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017) wird ab 1. Januar 2017 ein bundeseinheitliches Mindestlohnniveau von 11,30 € erreicht werden.

Die neuen Lohn- und Gehaltstarifverträge haben eine Laufzeit vom 1. April 2013 bis zum 30. April 2014 (13 Monate).

 

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