08.05.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben innerhalb der heute ablaufenden Erklärungsfrist dem Verhandlungsergebnis zugestimmt.
Damit steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe nach einem Nullmonat ab 1. Mai 2013 um 3,2 % im Westen und um 4,0 % im Osten. Die für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhne bleiben zunächst bis zum 31. Dezember 2013 unverändert und werden ab 1. Januar 2014 angehoben (ML 1 Ost: 10,50 €, ML 1 West: 11,10 €, ML 2 West: 13,95 €). Innerhalb einer vierjährigen Laufzeit des neuen Mindestlohntarifvertrages (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017) wird ab 1. Januar 2017 ein bundeseinheitliches Mindestlohnniveau von 11,30 € erreicht werden.
Die neuen Lohn- und Gehaltstarifverträge haben eine Laufzeit vom 1. April 2013 bis zum 30. April 2014 (13 Monate).
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