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Baudienst Newsletter

Ausgabe 51/2012: »Überwachte Bauunternehmer ++ Förderprogramme 2013 ++ TV-Tipps«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Bauüberwachung mal anders: Ein Nachbar sieht öfter einige Baumaschinen auf dem Grundstück des neben ihm wohnenden Bauunternehmers stehen - und meldet seine Beobachtung den Behörden. Es handele sich schließlich um unzulässige "gewerbliche Nutzung eines Grundstücks". Auch Fotos wurden angefertigt.

Tatsächlich wurde daraufhin ein Zwangsgeld gegen den Bauunternehmer erlassen, wogegen dieser wiederum Klage einlegte. Wie der Fall ausging, lesen Sie heute im "Thema der Woche".

Wie richtige Bauüberwachung funktioniert, wo Hauptfehlerquellen liegen und wie man schon im Vorfeld Risiken minimieren kann, erfahren Sie in den - unabhängig voneinander buchbaren - Praxiskursen:

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Erfolgreiche Überwachung von Ausbauarbeiten beim Neubau und Bauen im Bestand
Vermeidung von Fehlern und späteren Mängeln im Rahmen der Bauleitung
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Erfolgreiche Überwachung von Rohbau-, Dacharbeiten, Bauwerksabdichtungen und Fassaden beim Neubau und Bauen im Bestand
Vermeidung von Schäden und Mängeln im Rahmen der Bauleitung
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Weitere Beiträge aus dem Bau- und Architekturwesen finden Sie auch heute wieder im Newsletter. Viel Spaß beim Lesen!

Ihr Baudienst macht eine kurze Weihnachtspause, den nächsten Newsletter erhalten Sie in der ersten Woche des neuen Jahres. Wir wünschen Ihnen bis dahin eine angenehme und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins Jahr 2013!

Inhalte dieser Ausgabe

Thema der Woche

Abgrenzung zwischen 'Wohnen' und 'gewerblicher Nutzung' eines Grundstücks durch einen Bauunternehmer

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verwaltungsgerichts Saarlouis
Im vorliegenden Fall teilte ein "aufmerksamer" Nachbar den Behörden mit, dass auf dem Privatgrundstück eines Bauunternehmers des Öfteren Baumaschinen u.ä. lagern. Gegen das daraufhin gegen ihn erlassene Zwangsgeld klagte der Bauunternehmer: Die Nutzung seines Grundstücks verstoße nicht gegen geltende Verordnungen. ... zum Artikel

Aus der Praxis

Baugewerbe: Geiz beim Bauen ist nicht geil, sondern führt zu Frust auf beiden Seiten

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kein neues Bauvertragsrecht ins BGB - VOB/B als Alternative für private Bauherren // Ausgewogene Vertragsmuster liegen längst vor ... zum Artikel

Winterfestes und sicheres Dach

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: dach.de
Der Winter ist nicht nur für Menschen eine unbehagliche Jahreszeit, in der sie sich besonders schützen müssen, sondern auch für die exponierteste Stelle des Hauses – das Dach. Sollten daher in der Winterzeit Schäden auftreten, muss schnell und richtig reagiert werden. ... zum Artikel

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Heute: Plausibilitätsprüfung

Zur Vorbereitung der Bauüberwachung gehört die Plausibilitätsprüfung vorliegender Unterlagen wie z.B.
  • Architektenplanung einschl. vorliegender Details
  • Baugenehmigungsunterlagen
  • Statik
  • Vorliegende Gutachten (Brandschutz / Bauphysik / Baugrund Beweissicherungsgutachten etc.)
  • Verkaufsbaubeschreibungen / Mieterbaubeschreibungen
  • Kaufverträge
  • Kostenschätzungen / Kostenberechnungen
  • Ausschreibungsunterlagen / Werkverträge der beauftragten Firmen
  • Vorliegende Rahmenterminpläne
Beispiele für zu prüfende Sachverhalte:
  • Übereinstimmung der Planung mit Baugenehmigung
  • Übereinstimmung der Planung mit den gültigen Normen
  • Übereinstimmung der Planung mit den Ausschreibungsunterlagen
  • Übereinstimmung von Planung, Ausschreibung mit Verkaufsbau- oder Mieterbaubeschreibung
  • Vollumfänglichkeit der Beauftragung von Firmen und Terminübereinstimmung in den Verträgen
Die Ergebnisse der Prüfungen sind in Checklisten / Vertragssynopsen zu dokumentieren. Festgestellte Abweichungen sind dem Bauherrn / Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.
(Stefan Hitter, Gerhard Feix / Verlag Dashöfer GmbH)

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Von Aufmaßverträgen bis zu Zentralen Elementen der Kostenverfolgung

Praxiswissen Bauleitung

»Herr Esch geht auf Fragen ein; Vortrag war sehr ansprechend unter Einbeziehung der Teilnehmer.«
Dipl.-Ing. Katja Wegener (Assmann Beraten und Planen GmbH)
  • Typische technische Fallstricke - Umfang der Überwachungspflichten
  • Schriftverkehr mit Bauunternehmen und Bauherren, Bautagebücher
  • Abnahme und Mängelbeseitigung
  • Kostenkontrolle und Rechnungsprüfung nach der neuen DIN 276
  • und vieles mehr!
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Energie und Umwelt

Weiterer Schub für die Energiewende?

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ... zum Artikel

Wussten Sie schon?

Bauen schauen: Die Fernsehtipps

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
Erdbeben vs. Wolkenkratzer und unsichtbare Passivhäuser: Was wann wo im Fernsehen zum Thema Architektur und Bauen läuft ... zum Artikel

Die ältesten Holzbauwerke der Welt sind datiert

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
Wissenschaftler dokumentieren am Beispiel von Brunnen die hoch entwickelten Fähigkeiten jungsteinzeitlicher Siedler ... zum Artikel

Tabelle



Online-Seminar Nachträge am Bau
Nachtragsabwicklung im Überblick und Umsetzung in der Praxis

Mehr Informationen »

Online-Seminar Risse bei Massivbauteilen
Typische Schadensbilder, deren Ursachen und Vermeidung

Mehr Informationen »
Online-Seminar Risse an Putz und Fassaden
Typische Schadensbilder, deren Ursachen und Vermeidung

Mehr Informationen »
Online-Seminar Typische Vergabefehler in der Praxis und aktuelle Rechtsprechung
Fehler vermeiden, Zeit, Geld und Kosten sparen

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Spruch der Woche

Außer gewöhnlich

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Baudienst
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