Ausgabe 40/2012: »Sind Sie ein „holder of general commercial power of representation“?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Herr Franke hat ein Problem: Er braucht neue Visitenkarten in englischer Sprache, weil sein Unternehmen expandiert und in Zukunft auch international tätig sein wird. Natürlich gibt es kein Problem beim Namen oder der Anschrift. Herr Franke fragt sich nur, wie sich seine Position des Prokuristen für englischsprachige Geschäftspartner verdeutlichen lässt. Ein Blick ins Wörterbuch führt zu Begriffen wie "holder of general commercial power of representation" oder "proxy agent and authorized signatory". Diese sind zum einen umständlich und lang, zum anderen dürften sie den Muttersprachler auf der anderen Seite eher irritieren als informieren.
Wie klingt dann eine sinnvolle Beschreibung? Da die Prokura durch individuelle Einschränkungen durchaus unterschiedlich ausfallen kann, gibt es hier keine allgemeingültige Antwort. Verständlich ist u.a. die Bezeichnung "Executive Vice President", aber auch CFO oder CIO sind bei umfassenden Vollmachten treffend. Die Abkürzung ppa bedeutet übrigens auch im Englischen "in Vertretung", besitzt im angelsächsischen Raum aber nicht den eindeutigen Status einer Rechtsvollmacht und sollte daher nicht auf der Visitenkarte stehen.
Die Rechte und Pflichten von Herrn Franke ändern sich aber nicht, egal wie er sich zukünftig englischsprachigen Geschäftspartnern vorstellen wird. Umfassendes Wissen hierzu muss für jeden mit dieser wichtigen Handlungsvollmacht selbstverständlich sein:
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Der Prokurist
Stellung, Rechte und Pflichten Die Position der/des Prokuristen/-in ist mit besonderen Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken verbunden, die man genau kennen sollte, um sich rechtlich stets auf festem Boden zu bewegen. |
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