Ausgabe 44/2014: »Achtung: Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht «
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
ab 2015 gilt er, der viel diskutierte Mindestlohn! Alle Beschäftigten sollen mindestens 8,50 Euro pro Stunde erhalten.
Doch auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Arbeitslose, die nach einer längeren Beschäftigungspause wieder in den Beruf einsteigen. In einigen Branchen gilt schon heute ein Mindestlohn. Für andere sind Übergangsregelungen geschaffen worden, die die Vergütung schrittweise anpassen. Und wie sieht es bei den Prakti­Mkanten aus?
Damit Sie rechtliche Sicherheit haben und Sie und die Personalabteilung wissen, was auf Ihr Unternehmen zukommt, sollten Sie sich Zeit für ein kompaktes Seminar nehmen:
Anzeige
Ein Seminar zu den für Sie relevantesten Themen zur Umsetzung arbeitsrechtlicher Themen des Koalitionsvertrags. Diese Auswirkungen haben spätestens 2015 für Sie Bedeutung!
|
Infos zum eintägigen Praxis-Seminar » |
Eintägiges Praxis-Seminar: Assistenz 2.0
|
Im Seminar lernt Ihre Assistenz moderne Tools, bewährte Funktionalitäten und auch technische Hilfsmittel kennen, um ihren Kernfunktionen noch besser gerecht werden. |
Seminar für Ihre Assistenz » |
|