Ausgabe 51/2015: »Datenschutz – nicht ohne Fachkunde!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
werden in Ihrem Unternehmen regelmäßig von mehr als neun Mitarbeitern automatisiert personenbezogene Daten (sowohl Kunden- als auch Personaldaten) verarbeitet? Dann brauchen Sie gemäß aktuellem Bundesdatenschutzgesetz eine/n Datenschutzbeauftragte/n!
Datenschutzbeauftragte/r kann man sich aber nicht mal eben so nennen. Voraussetzung für die Benennung ist laut Gesetzgeber neben Zuverlässigkeit vor allem nachgewiesene Fachkunde.
Das nötige rechtliche Know-how sowie technisch-organisatorische Kenntnisse für eine optimale Umsetzung der Bestimmungen erwerben Sie kompakt und praxisnah im zertifizierten Lehrgang:
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