Ausgabe 39/2016: »So klappt’s auch mit dem Betriebsrat!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
aus gutem Grund heißt es im Betriebsverfassungsgesetz (§ 2 Abs. 1), dass Betriebsrat und Arbeitgeber vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen. Denn unnötige betriebsinterne Kleinkriege schaden letztlich dem gesamten Betrieb.
Eine kooperative Zusammenarbeit ist daher für beide Seiten günstiger als der permanente Kampf. Am erfolgreichsten gelingt das Miteinander, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat die Rechte und Pflichten des anderen genau kennen und die gegenseitige Rollenzuweisung akzeptieren.
Hilfreiche Praxistipps für einen partnerschaftlichen Umgang mit Ihrem Betriebsrat erhalten Sie in den folgenden beiden Seminaren – damit Sie auch in verzwickten Situationen zu sachgerechten Ergebnissen kommen:
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